Posted by FP On Februar - 11 - 2014 0 Comment

Zur Berühmtheit hat es die Rückpassregel in Deutschland wohl vor allem mit der Meisterschaft des FC Bayern 2001 geschafft. Damals spielte der Hamburger Ujfaluši den Ball auf seinen Torhüter Schober zurück, welcher diesen mit den Händen aufnahm und einen indirekten Freistoß gegen sich gepfiffen bekamt. Was danach kam, ist in die Geschichtsbücher eingegangen: Anderson drosch den Ball ins Tor, der FC Bayern war in der Nachspielzeit doch noch Meister und der Konkurrent Schalke 04 am Boden. Bei aller Kuriosität, die diese Meisterschaft mit sich brachte, ist es aber gerade die Rückpassregel, die in die Diskussion geriet. Was sagt diese nun aus:

Grundsätzlich darf ein Torhüter den Ball nur aufnehmen, wenn er vom Gegner gespielt wurde oder vom eigenen Mitspieler mit Kopf, Brust oder Knie zurückgelegt wurde – ohne dass der Ball sich selbst dabei jedoch vorgelegt werden darf. Nimmt er den Ball dennoch mit der Hand auf, ist dies mit einem indirekten Freistoß zu ahnden; hat der Mitspieler dabei versucht, die Regel zu umgehen, ist dieser zudem noch mit Gelb zu verwarnen. Entscheidend für einen Rückpass – und Stein des Anstoßes bei Andersons Tor – ist jedoch die Einschränkung, dass der Rückpass als eine kontrollierte Entscheidung erfolgen muss, um als solcher zu gelten. Pressschläge oder verunglückte Befreiungsschläge gelten somit nicht als Rückpass und dürfen vom Torhüter aufgenommen werden.


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